Wohnen in einer Genossenschaft
Wohnraum ist auch in Münster ein knappes und teures Gut. Genau deshalb haben die 13 Gründerinnen und Gründer unserer Genossenschaft 2013 diesen Weg gewählt: gemeinsam Wohneigentum schaffen und Menschen ab 50 die Beteiligung daran ermöglichen.
Denn wer über begrenzte Mittel verfügt, kann sich Wohneigentum kaum leisten. Das Genossenschaftsmodell bietet einen dritten Weg zwischen Miete und Eigentum: Man beteiligt sich mit Eigenkapital an einem gemeinsamen Projekt und zahlt für die Wohnung ein monatliches Nutzungsentgelt, vergleichbar mit einer Miete.
Vorteile an der Wohngenossenschaft
Preisgünstiger
Im Vergleich zum privaten Eigentum ist das genossenschaftliche Wohnen zumeist preisgünstiger und vor allem sicherer und garantiert ein lebenslanges Wohnrecht.
Gemeinwohl
Eine Genossenschaft orientiert sich nicht an den Interessen fremder Kapitalgeber sondern ausschließlich an denen seiner Mitglieder.
Selbstverwaltung
Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern, die damit auch die entsprechende Verantwortung einer Firmeneigentümerin übernehmen.
Finanzierung
Die Genossenschafts-mitglieder müssen einmalig und regelmäßig ihren finanziellen Beitrag leisten und sind dadurch Teilhaber des geschaffenen Eigentums. So wird auch die langfristige finanzielle Sicherung und Organisation von allen mitgetragen.
Sicherheiten für beide Seiten
Sicher wohnen
Wohngenossenschaften bieten Sicherheit: Der Nutzungsvertrag kann nur bei Vertragsverstößen gekündigt werden, Eigenbedarf ist ausgeschlossen. So ist auch das investierte Geld gut geschützt.
Sicher investieren
Regelmäßige Prüfungen durch den VdW Rheinland Westfalen sorgen für zusätzliche Sicherheit.
Gleichzeitig flexibel bleiben
Bei persönlichen Veränderungen können Mitgliedschaft und Nutzungsvertrag fristgerecht gekündigt werden. Das Geschäftsguthaben wird anschließend erstattet.
Wir als Hiltruper Genossenschaft
Die HilWoGe ist heute Eigentümerin einer Wohnanlage in Münster-Hiltrup-West: stadtnah, umgeben von viel Grün, direkt an einer Reihe großer Eichen. Gemeinsam mit der P+S Planung und Schlüsselfertigbau GmbH ist es gelungen, dass seit Anfang 2016 alle 24 Wohnungen vergeben und bezogen sind.
Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Genossenschaft selbst zu führen und langfristig abzusichern – wirtschaftlich wie organisatorisch. Alle, die hier wohnen, tragen dazu bei. Jede und jeder ist wichtig und bringt sich mit den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten ein.
„Wie wollen wir miteinander leben?“ – diese Frage begleitet uns dauerhaft. Sie ist nie endgültig beantwortet, und genau das macht die Genossenschaft aus.
Unsere Wohnungen
Unsere Geschichte
13 Frauen und Männer im Verein „Gemeinschaftliches Wohnen in Münster e.V.“ hatten die Idee, gemeinsam in einem Wohnprojekt für Menschen 50+ zu wohnen.
Das Projekt „Wohnen in Gemeinschaft an den Eichen“ mündete in die Gründung der HilWoGe und umfasst insgesamt 24 Wohnungen, Gemeinschaftsgarten, Gemeinschaftsräume und ein Gäste-Appartement.
Mit dem Erwerb eines sehr schön gelegenen 2.669 qm großen Grundstücks in Hiltrup-West von der Wohn+Stadtbau GmbH Münster und einer Planung und Bauzeit von knapp 3 Jahren war man am Ziel.
Bei der Wahl der Rechtsform war es für die Gründungsmitglieder der HilWoGe wichtig, das Wohnprojekt auf eine breite Basis zu stellen und Interessierte früh in den Entscheidungs- und Entstehungsprozess einzubinden. Durch das Genossenschaftsmodell besteht nämlich ein Dauerwohnrecht, das auch für Mitglieder wichtig ist, die sich finanziell nur in geringem Umfang an der Genossenschaft beteiligen können.
Leitung und Organisation
Die Hiltruper Wohngenossenschaft ist eine im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Münster eingetragene Genossenschaft. Sie unterliegt den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und den daran orientierten und angepassten Regelungen der eigenen Satzung. Regelmäßig überprüft der VdW, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, Geschäftsführung, Organisation sowie die gesamte Finanzplanung und -abwicklung.
Das oberste Gremium der Genossenschaft ist die Generalversammlung aller Mitglieder. Sie wählt für jeweils drei Jahre den Vorstand und den Aufsichtsrat. Der Vorstand führt die Geschäfte, vertritt die Genossenschaft nach innen und außen und informiert die Mitglieder regelmäßig über seine Arbeit. Der Aufsichtsrat begleitet und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.
Grundsätzlich leiten, organisieren und verwalten wir uns selbst durch die eigenen Mitglieder, insbesondere
- die Finanzen
- die Hausverwaltung
- und viele tägliche Aufgaben













