FAQ auf einen Blick
Genossenschaftliches Wohnen wirft anfangs viele Fragen auf. Die häufigsten haben wir hier für Sie beantwortet – bei allem Weiteren melden Sie sich gerne.
Mitglied werden kann, wer mindestens 50 Jahre alt ist und sich Gedanken über die eigene Lebensform im Alter macht. Uns verbindet die Idee des Zusammenlebens in guter Nachbarschaft. Möglich ist auch eine rein fördernde Mitgliedschaft für alle, die das Projekt finanziell unterstützen möchten, ohne selbst hier zu wohnen.
Über einen Aufnahmeantrag. Dazu gehören der Erwerb eines Geschäftsanteils von 1.000 Euro und ein einmaliges Eintrittsgeld von 100 Euro.
Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100 Euro. Sie gleicht zugleich den Aufwand aus, den alle früher eingetretenen Mitglieder eingebracht haben.
Nein. Genossenschaftliches Wohnen setzt immer die Mitgliedschaft voraus – wer bei uns wohnt, ist zugleich Miteigentümer.
Für die Aufnahme genügt ein Pflichtanteil. Jeder Genossenschaftsanteil hat einen Wert von 1.000 Euro.
Das richtet sich nach der Größe der frei werdenden Wohnung. Die genaue Zahl nennen wir Ihnen, sobald eine konkrete Wohnung zur Vergabe steht.
Die Summe aller Anteile bildet das Eigenkapital der Genossenschaft und damit die Grundlage ihrer Arbeit. Gemeinsam mit Bankkrediten finanzieren wir daraus Instandhaltung, Verwaltung und laufende Aufgaben.
Die Haftung ist auf die eingezahlten Geschäftsanteile begrenzt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht – das ist in unserer Satzung ausdrücklich festgelegt.
Nein. Das Genossenschaftsrecht sieht vor, dass jedes Mitglied genau eine Stimme hat, unabhängig davon, wie viele Anteile es hält.
Wir führen eine Interessentenliste. Frei werdende Wohnungen schreiben wir auf dieser Website aus und vergeben sie ausschließlich an Mitglieder. Eine Auswahlkommission bereitet die Vergabe vor, die Entscheidung trifft der Vorstand nach Anhörung aller Mitglieder.
